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   OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2000 - 1 M 66/00   

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https://dejure.org/2000,13109
OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2000 - 1 M 66/00 (https://dejure.org/2000,13109)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.11.2000 - 1 M 66/00 (https://dejure.org/2000,13109)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. November 2000 - 1 M 66/00 (https://dejure.org/2000,13109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2000 - 1 M 66/00
    Dann wäre der Plan nämlich vollzugsunfähig und würde gegen den Grundsatz der Erforderlichkeit verstoßen (BVerwG, Urt. v. 12.08.1999 - 4 CN 4.98 -, DÖV 2000, 244 ).

    Die Festsetzungen des Bebauungsplanes wären für die Schutzbedürftigkeit nur dann nicht maßgeblich, wenn diese zukünftig nicht beibehalten werden sollten (BVerwG, Urt. v. 12.08.1999 - 4 CN 4.98 -, DÖV 2000, S. 247 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1999 - 1 M 91/99

    Unzumutbare Lärm- und Schadstoffbelastungen; Recht auf körperliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2000 - 1 M 66/00
    Ein schwerer Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 6 VwGO ist dann anzunehmen, wenn rechtlich geschützte Interessen oder Rechtspositionen durch den Planvollzug in ganz besonderem Maße beeinträchtigt sind und den dadurch Betroffenen außergewöhnliche Opfer abverlangt werden (Senat, Beschl. v. 06.12.1999 - 1 M 91/99 -).

    Ein solcher anderer wichtiger Grund wäre anzunehmen, wenn durch den drohenden Vollzug des Bebauungsplans vollendete, nach Lage der Dinge nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden und der Normenkontrollantrag im Hauptsacheverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg hätte (Senat, Beschl. v. 06.12.1999 - 1 M 91/99 -).

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98

    Kein freier Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2000 - 1 M 66/00
    Die Festsetzungen des Bebauungsplanes wären für die Schutzbedürftigkeit nur dann nicht maßgeblich, wenn diese zukünftig nicht beibehalten werden sollten (BVerwG, Urt. v. 12.08.1999 - 4 CN 4.98 -, DÖV 2000, S. 247 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02

    Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung;

    Im Übrigen lässt die Rechtsprechung des OVG Greifswald zur satzungsmäßigen Tiefenbegrenzung bei leitungsgebundenen Einrichtungen dem Ortsgesetzgeber einen weiten Spielraum (vergleiche OVG Greifswald, Beschluss vom 20. November 2003 - 1 M 180/03 -, DÖV 2004, 259 = DVBl 2004, 587 = Überblick 2004, 273; Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 1 M 62/03 -, Juris M-V; Beschluss vom 29. November 2001 - 1 M 66/00 -, NordÖR 2002, 81).
  • OVG Hamburg, 19.12.2014 - 2 Bf 8/14

    Anforderungen an Einfriedigungen an öffentlichen Wegen und in Vorgärten in

    Aus dem Vorbringen des Klägers ergibt sich kein Anhaltspunkt für das Vorliegen von Schwierigkeiten, die das Maß des in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten Üblichen erheblich übersteigen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 25.9.2000, NordÖR 2001, 161 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs der Änderung eines Bebauungsplans zu einem

    2.2 Demgegenüber kann eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO aus anderen wichtigen Gründen ergehen, wenn durch den Vollzug des Bebauungsplans vollendete, nach Lage der Dinge nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden, die den Antragsteller konkret beeinträchtigen und der Normenkontrollantrag im Hauptsacheverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg hätte (Beschl. des Senats vom 27.11.2000, 1 M 66/00, NordÖR 2001, 161; OVG D-Stadt, Beschl. v. 12.02.2010, 2 Es 2/09.N, NordÖR 2010, 245; VGH München, Beschl. v. 03.01.2013, 1 N 12.2152, NVwZ-RR 2013, 392).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07

    Erschwerung eines genehmigungsfähigen Vorhabens als "schwerer Nachteil" iSv § 47

    Die für den Erlass sprechenden Gründe müssen so schwer wiegen, dass bei einer Folgenabwägung der Erlass gleichsam unabweisbar erscheint (Senat, B. v. 02.11.1994 - 3 M 179/94 - juris; vgl. auch OVG Münster, B. v. 28.01.2000 - 10a B 77/00.NE - zitiert nach juris; VGH München, B. v. 28.10.1996 - 20 NE 96.3118 -, zitiert nach juris; VGH Kassel, B. v. 26.11.1999 - 4 NG 1902/99 -, NVwZ-RR 2000, 655 und B. v. 19.11.2002 - 4 NG 2283/02 -, BRS 65 Nr. 60; vgl. auch OVG Schleswig, B. v. 27.11.2000 - 1 M 66/00 -, NordÖR 2001, 161; OVG Lüneburg, B. v. 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, NVwZ-RR 2003, 547; Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand August 2003, § 47 Rn. 168; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 47 Rn. 148).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2006 - 1 MR 5/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Bebauungsplans; Der Bau von

    Ein anderer wichtiger Grund wäre anzunehmen, wenn durch den drohenden Vollzug des Bebauungsplans vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden und der Normenkontrollantrag im Hauptsacheverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg hätte (Beschluss vom 27.11.2000 1 M 66/00 , NordÖR 2001, 161 f.; Beschluss vom 06.12.1999 1 M 91/99).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2007 - 1 MR 1/07
    Ein schwerer Nachteil i.S.d. § 47 Abs. 6 VwGO wäre für den Antragsteller gegeben, wenn durch den Vollzug des Bebauungsplanes seine rechtlich geschützten Interessen in ganz besonderem Maße beeinträchtigt oder ihm außergewöhnliche Opfer abverlangt würden (Beschl. d. Senats v. 27.11.2000, 1 M 66/00, NordÖR 2001, 161).
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